Eine Kreisfläche von ca. 30m Durchmesser ist auf dem offenen zum Ministerium für Bildung und Wiesenschaft und dem Ministerium für Justiz der Bundesrepublik Deutschland gehörenden ebenen Gelände in Bonn-BadGodesberg zu markieren, wenn möglich auf der betonierten Fläche in der Südwestecke des Grundstüeks nahe an der Straßenkreuzung.
Auf diesem Areal soll mit einem Förderband in die Mitte solange Erde aufgehäuft werden, bis sie natürlich nach den Seiten abrutsehend die gesamte Kreisfläche bedeckt. Die Höhe des Hügelswird durch die Erdmenge bestimmt, welche erforderlich ist, um die markierte Zone in der beschriebenen Weise zu füllen.
Nach seiner Vollendung bleibt der Erdhügel sich selber überlassen.
Es ist zu erwarten, daß Erosion ihn verändert, daß Flugsamen und im Erdreich mitgeführte Samen aufgehen und gelegentlich wilde Vegetation den Hügel bedeckt. Das Areal darf in keiner Weise im Auftrag oder auf Anregung des Anrainers hin kultiviert oder gesäubert werden. Der natürliche Prozeß soll ungehindert seinen Lauf nehmen.
Nach vollendeter Erdaufläufung wird dem markierten Territorium der Status einer völkerrechtlich unabhängigen Enklave verliehen, in der kein Staat Hoeitsrechte besitzt und die Gesetze keines Staates gelten. In diesem Niemansland begangene Handlungen werden vom Anrainerstaat (Bundesrepublik oder ihre Nachfolger) juristisch als nicht stattgefunden betrachtet . Der Zugang von der Straße zur Enklave muß jedermann jederzeit auf dem kürzesten Wege gestattet sein. Die Sicht von und zur Straße darf nicht behindert werden.
Die Bundesrepublik schließt mit mir einen völkerrechtlich bindenden nicht Kündbaren Vertrag unbegrenzter Dauer , in dem sie auf sämtliche Rechte in und an diesem Territorium verzichtet, in dem sie sich verpflichtet, jedermann Zugang zur Enklave zu gewähren und weder direkt noch indirekt auf Ereignisse und Entwicklungen im Niemandsland Einfluß zu nehmen. Ich versichere meinerseits in diesem Vertrag, mich ebenfalls jeglichen Eingriffs in das Geschehen im markierten Territorium zu enthalten.
Kopien des Vertrages sind zu jedermanns Einsicht im Korridor von der Straße zur Enklave wetterfest unter Glas auszustellen. Die gesamte Korrespondenz zum Projekt "Niemandsland" zwischen allen an ihm beteiligten Parteien konstituiert einen Teil des Projektes und soll in einem Museum oder einer entsprechenden Institution dem Publikum zugänglich sein.
Hans Haacke 1973
Eine Kreisfläche von ca. 30m Durchmesser ist auf dem offenen zum Ministerium für Bildung und Wiesenschaft und dem Ministerium für Justiz der Bundesrepublik Deutschland gehörenden ebenen Gelände in Bonn-BadGodesberg zu markieren, wenn möglich auf der betonierten Fläche in der Südwestecke des Grundstüeks nahe an der Straßenkreuzung.
Auf diesem Areal soll mit einem Förderband in die Mitte solange Erde aufgehäuft werden, bis sie natürlich nach den Seiten abrutsehend die gesamte Kreisfläche bedeckt. Die Höhe des Hügelswird durch die Erdmenge bestimmt, welche erforderlich ist, um die markierte Zone in der beschriebenen Weise zu füllen.
Nach seiner Vollendung bleibt der Erdhügel sich selber überlassen.
Es ist zu erwarten, daß Erosion ihn verändert, daß Flugsamen und im Erdreich mitgeführte Samen aufgehen und gelegentlich wilde Vegetation den Hügel bedeckt. Das Areal darf in keiner Weise im Auftrag oder auf Anregung des Anrainers hin kultiviert oder gesäubert werden. Der natürliche Prozeß soll ungehindert seinen Lauf nehmen.
Nach vollendeter Erdaufläufung wird dem markierten Territorium der Status einer völkerrechtlich unabhängigen Enklave verliehen, in der kein Staat Hoeitsrechte besitzt und die Gesetze keines Staates gelten. In diesem Niemansland begangene Handlungen werden vom Anrainerstaat (Bundesrepublik oder ihre Nachfolger) juristisch als nicht stattgefunden betrachtet . Der Zugang von der Straße zur Enklave muß jedermann jederzeit auf dem kürzesten Wege gestattet sein. Die Sicht von und zur Straße darf nicht behindert werden.
Die Bundesrepublik schließt mit mir einen völkerrechtlich bindenden nicht Kündbaren Vertrag unbegrenzter Dauer , in dem sie auf sämtliche Rechte in und an diesem Territorium verzichtet, in dem sie sich verpflichtet, jedermann Zugang zur Enklave zu gewähren und weder direkt noch indirekt auf Ereignisse und Entwicklungen im Niemandsland Einfluß zu nehmen. Ich versichere meinerseits in diesem Vertrag, mich ebenfalls jeglichen Eingriffs in das Geschehen im markierten Territorium zu enthalten.
Kopien des Vertrages sind zu jedermanns Einsicht im Korridor von der Straße zur Enklave wetterfest unter Glas auszustellen. Die gesamte Korrespondenz zum Projekt "Niemandsland" zwischen allen an ihm beteiligten Parteien konstituiert einen Teil des Projektes und soll in einem Museum oder einer entsprechenden Institution dem Publikum zugänglich sein.
Hans Haacke 1973